Kommissar M lebte seine Macht aus. Bei Verkehrskontrollen schlug er grundlos auf Opfer ein. Mindestens einmal führte er eine Scheinhinrichtung durch. Doch wer sich in Deutschland gegen einen Polizeieinsatz beschwert, muss immer damit rechnen, dass die Polizei neue Vorwürfe konstruiert, die die Polizeigewalt rechtfertigt und handelt sich damit nur ein Verfahren ein. So auch in diesem Fall.
Sein Streifenpartner fand das nicht richtig. Mehrfach beschwerte er sich bei verschiedenen Vorgesetzten, doch die sahen keinen Handlungsbedarf oder außergewöhnliches Verhalten. Der Streifenpartner ließ nicht locker, beschwerte sich bei verschiedensten Stellen, bis schließlich die Sache doch nicht vertuscht werden konnte. Wohl auch weil sich der Polizist noch einiges anderes leistete. Kommissar M wurde jetzt wegen Verfolgung Unschuldiger, der gefährlichen Körperverletzung im Amt, der Bedrohung, der Urkundenfälschung und des Widerstandes gegen andere Polizisten zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Altgediente Polizisten können sich nicht daran erinnern, dass in den letzten Jahrzehnten ein Gericht im Saarland einen Polizisten wegen eines im Dienst begangenen Verbrechens zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt hat. Denn bei der Polizei gelten Schweigepflicht und Corpsgeist.
Entsprechend muss M’s Streifenpartner nun einiges aushalten. Er gilt als Verräter. Wird als „Nestbeschmutzer und Kameradenschwein“ beschimpft. Wegen Körperverletzung durch Unterlassen erhielt er einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 50 €. Von seinen Kollegen erhält er Todesdrohungen.
Wir bleiben dabei: Friends Don’t Let Friends Become Cops
Mehr über den konkreten Fall findet ihr hier.